Wenn es aufgrund zu hoher Ratenbelastungen bereits zu negativen Einträgen in Ihrer Auskunft gekommen ist, ist es für Laien kaum noch möglich eine Bank zu finden, die bereit ist, Ihnen eine neue Hypothekenumschuldung zu gewähren. Hier ist professionelle Hilfe erforderlich. Wir sind seit 40 Jahren in diesem Geschäftsfeld tätig und verfügen über umfassende Sachkenntnis und über Jahre gewachsene Bankverbindungen. Aussagen wie "Wir haben 300 Banken!" sparen wir uns in diesem Fall. Mit einer negativen Auskunft könnten es auch tausend Banken sein: nur keine macht Ihnen die benötigte Finanzierung.
Jedoch gibt es immer noch verschiedene Möglichkeiten Ihr Finanzierungsproblem zu lösen und die Hypothek und/oder Ratenkredite umzuschulden. Um das passende Konzept für Sie zu erarbeiten, benötigen wir detaillierte Informationen zu Ihren Verbindlichkeiten, zur Immobilie und zu Ihren Einkommensverhältnissen. Nur in Kenntnis dieser Dinge ist eine seriöse Beurteilung der Möglichkeiten und damit der Lösung Ihrer Probleme möglich. Haben wir eine Lösung erarbeitet und Sie sind einverstanden, sind Sie am Zug. Die von der Bank benötigten Unterlagen müssen von Ihnen zusammengestellt werden und zwar so schnell wie möglich. Sonst riskieren Sie, unter Umständen, weitere Einträge in Ihrer Auskunft oder gar die Beantragung der Zwangsversteigerung durch die Hypothekengläubiger. Denn auch wenn Sie Ihre Hypothek immer bezahlt haben, kann die Bank wegen anderer negativer Einträge, den Kreditvertrag kündigen; Stichwort "Verschlechterung der Bonität". Hypotheken umschulden trotz negativer Auskunft ist unsere Spezialität.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Ein negativer Eintrag in Ihrer Auskunft, ein Arbeitgeberwechsel oder Änderungen an Ihrem beruflichen Status, z.B. vom Angestellten zum Rentner/Pensionär. Ein ebenfalls häufiger Anlass ist, wenn Sie mehrere Kredit- oder Leasingverträge abgeschlossen haben. Im Grunde heisst die Weigerung nichts anderes, als "Bitte verlassen Sie uns!". Nun müssen Sie handeln, denn am Ende fordert die Bank Sie auf, die bestehende Finanzierung abzulösen und dann kann es unter Umständen zu Zwangsmaßnahmen kommen. In einem Telefonat mit uns erläutern wir die Details und können in der Regel sofort erkennen, aus welchem Grund die Bank abgelehnt hat. Viel wichtiger ist natürlich, dass wir in derartigen Fällen noch Lösungen, also Finanzierungen, anbieten können. Sollten Sie Kredite mit der Hypothek ablösen wollen, ist das genauso wenig problematisch, wie die Ablösung von negativen Einträgen. Auch Bargeld für Renovierungen oder Reparaturen kann mitfinanziert werden. Wurde Ihre Anschlussfinanzierung abgelehnt, sprechen Sie mit uns - wir haben Lösungen.
Kommunikation ist bei gekündigter Hypothek zwingend erforderlich
Wir haben Kunden, die schreiben uns: "Sie erreichen mich ausschließlich per Email." In derartigen Fällen lehnen wir eine weitere Zusammenarbeit ab. Wer der Meinung ist, dass in so einer solch bedrohlichen Situation seine Probleme mittels ein paar Emails gelöst werden können, wird von uns nicht vertreten. Nur gemeinsam bringen wir Ihre Finanzen wieder in Ordnung und Sie erhalten Ihre Lebensqualität zurück. Sollte bereits die Zwangsversteigerung eingeleitet sein, finden Sie hier bei hypohilfe.de weitere Informationen: Zwangsversteigerung droht? Für Selbstständige haben wir hier weitere Informationen zusammengestellt.